Berufungsvoraussetzungen

Neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium (Universität oder HaW / FH) müssen Sie die folgenden formalen Berufungsvoraussetzungen erfüllen:

  • besondere wissenschaftliche Qualifikation (in der Regel nachgewiesen durch Promotion) oder besondere künstlerische Qualifikation (in der Regel nachgewiesen durch Preise in Wettbewerben)

  • mindestens fünf Jahre Berufspraxis (darunter mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs)
  • pädagogische Erfahrung.

Hinzu kommen die inhaltlichen Anforderungen der jeweiligen Stelle sowie schwer fassbare persönliche Erwartungen der EntscheidungsträgerInnen. Wie die diversen Interpretationsspielräume ausgenutzt werden, hängt vom konkreten Einzelfall ab - im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorgaben (die in Baden-Württemberg immer angemessener gefasst werden). Teilzeit-Professuren werden erst selten ausgeschrieben.
Zum Erwerb noch fehlender Berufungsvoraussetzungen gibt es in immer mehr Bundesländern spezielle Förderprogramme.

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