
BerufungsvoraussetzungenNeben einem abgeschlossenen Hochschulstudium (Universität oder HaW / FH) müssen Sie die folgenden formalen Berufungsvoraussetzungen erfüllen:
Hinzu kommen die inhaltlichen Anforderungen der jeweiligen Stelle sowie
schwer fassbare persönliche Erwartungen der EntscheidungsträgerInnen.
Wie die diversen Interpretationsspielräume ausgenutzt werden, hängt
vom konkreten Einzelfall ab - im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorgaben
(die in Baden-Württemberg immer angemessener gefasst werden). Teilzeit-Professuren
werden erst selten ausgeschrieben. | weiter | |