Berufungsverfahren

Eine Berufungsentscheidung ist ein mehrstufiger Prozess, bei dem die Mitglieder der Berufungskommission entscheidendes Gewicht haben. Dazu gehören überwiegend ProfessorInnen des jeweiligen Fachbereichs, zusätzlich Studierende sowie - meist beratend - die Gleichstellungsbeauftragte. Die Kommission beschließt über die Einladung zur Probevorlesung, führt die Gespräche mit den Eingeladenen und stellt die Berufungsliste auf. Über die Beschlüsse der Kommission entscheiden die zuständigen Gremien der Hochschule (Fachbereichsrat und Senat), über die Berufungen i.d.R. (noch?) das Wissenschaftsministerium.

Auf allen Stufen gibt es Ermessensspielräume, die ganz unterschiedlich
interpretiert werden können. Deshalb sollten Sie vor einer konkreten Bewerbung unbedingt die Gleichstellungsbeauftragte der ausschreibenden Hochschule kontaktieren.

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Ausschreibungen von Professuren und Lehraufträge

Entgegen häufig geäußerter Befürchtungen sind die meisten Stellenausschreibungen völlig offen, und auf viele Ausschreibungen meldet sich nur eine vergleichsweise kleine Zahl von BewerberInnen. Ausschreibungen finden sich in den einschlägigen Medien (vor allem in der ZEIT). Außerdem haben Gleichstellungsbeauftragte der Hochschulen bundesweite Datenbanken für potenzielle Professorinnen eingerichtet. In unserer Website finden Sie Stellenausschreibungen sowie Datenbanken mit Schwerpunkt Baden-Württemberg.

Überdies steht es Ihnen offen, über einen Lehrauftrag Kontakte zu Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Fachhochschulen zu knüpfen, indem Sie direkt bei einer Hochschule für angewandte Wissenschaften mit passendem Fächerspektrum anfragen oder sich für ein einschlägiges Förderprogramm bewerben (wie das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm in Baden-Württemberg). Mit viel Geschick und Glück können Sie über einen Lehrauftrag sogar auf die Schaffung und Ausschreibung einer neuartigen Professur hinwirken.

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