Flexible Studienbedingungen

Wer neben dem Studium Kinder oder andere Angehörige zu betreuen hat, kann es zwangsläufig kaum schaffen, alle Studienleistungen fristgerecht zu erbringen. Trotzdem standen studierende Eltern wegen restriktiver rechtlicher Vorgaben bis kurzem meist vor der unrealistischen und unbefriedigenden Alternative: reguläres Vollzeitstudium oder Urlaubssemester ohne Prüfungsanspruch. Das führte oft zu Studienzeitverlängerungen oder gar Studienabbrüchen.

Deshalb setzen wir uns auf allen Ebenen für Änderungen ein. Im Land konnten wir bei der jüngsten Novellierung der Hochschulgesetze endlich einen ersten Teil-Erfolg erzielen: Seit dem 1.1.2000 haben studierende Eltern mit Kindern unter drei Jahren einen Anspruch auf ein flexibles Teilzeit-Studium; zudem dürfen Hochschulen reguläre Teilzeit-Studiengänge einrichten. Zuvor gab es nur an Fachhochschulen in Freiburg und Esslingen institutionalisierte Lösungen für alle studierenden Eltern, ansonsten individuelle Lösungen für Einzelfälle.

| Empfehlungen Teilzeitstudium | Freiburg* | Esslingen* |


Flexible Arbeitsbedingungen

Für MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung sind flexible Arbeitsbedingungen an vielen Hochschulen im Land bereits eine Selbstverständlichkeit, verstärkt seit Inkrafttreten des Landesgleichberechtigungsgesetzes 1996. Auch wissenschaftliche MitarbeiterInnen können zunehmend flexibel arbeiten.

Für ProfessorInnen sind die Arbeitszeiten schon immer sehr individuell. Teilzeit-Professuren allerdings sind noch relativ selten, obwohl die rechtlichen Hürden niedrig sind und die Frauenbeauftragten der Hochschulen dafür eintreten. Immerhin wertet das Wissenschaftsministerium bei Berufungen seit einigen Jahren eine Berufstätigkeit von mindestens fünfzig Prozent wie Vollzeit.

| Landesgleichberechtigungsgesetz | Erlasse Wissenschaftsministerium |

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