Hochschulrecht

Die wichtigste Grundlage für die Gleichstellungspolitik an Fachhochschulen in Baden-Württemberg bildet das Fachhochschulgesetz. Es konzentriert sich auf die wissenschaftlich Tätigen und Studierenden und ist relativ allgemein gehalten. Für die Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung gilt das Landesgleichberechtigungsgesetz mit vielen detaillierten Regulierungen.

In den Kernpunkten stimmen die Gesetze im Wesentlichen überein:

  • Verpflichtung der Hochschulen auf die Chancengleichheit

  • Bestellung oder Wahl einer Frauenbeauftragten bzw. einer Frauenvertreterin, die als Beratungs- und Kontrollinstanz an wichtigen Entscheidungen zu beteiligen ist

  • Aufstellung eines Frauenförderplans durch die Hochschule. Die dafür relevanten Daten und Maßnahmen sind im Landesgleichberechtigungsgesetz in fast allen Einzelheiten festgelegt, während das Fachhochschulgesetz weite Spielräume lässt.

Bei der jüngsten Novellierung der Hochschulgesetze konnten wir - in Abstimmung mit den Frauenbeauftragten der anderen Hochschulen in Baden-Württemberg - dank politischer Unterstützung zahlreiche Verbesserungen erreichen. Dazu gehören vor allem:

  • individuelles Teilzeitstudium für Studierende mit Kindern

  • Einbeziehung der Frauenförderung in leistungsbezogene Hochschulfinanzierung, Evaluation sowie Struktur- und Entwicklungsplanung

  • wirksamere Beteiligungsrechte der Frauenbeauftragten (u.a. Stimmrecht im Senat und Schutz vor sexueller Belästigung).

| Stellungnahme zum LHG | Richtlinien Sprache | Landesrecht online |

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