
ÜberblickDas Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm soll die Zahl der Professorinnen erhöhen, indem mehr Lehraufträge an Akademikerinnen vergeben werden. Über Lehraufträge lassen sich nämlich Lehrerfahrungen erwerben sowie Verbindungen zu Hochschulen knüpfen – wodurch die Berufungsvoraussetzung „Pädagogische Eignung“ bei Bewerbungen um Professuren leichter nachzuweisen ist. Das Programm finanziert Lehraufträge, die in Baden-Württemberg
von Frauen neu übernommen werden. Dabei kommt es nicht auf die Herkunft
der Frauen an, sondern nur auf die Zugehörigkeit der Bildungseinrichtung
zum Land. Hier sind antragsberechtigt:
Einzelheiten zum Lehrauftragsprogramm und zur Antragstellung erfahren Sie, wenn Sie den Link der für Sie relevanten Bildungseinrichtung anklicken. Lehrauftragsprogramme gibt es auch in anderen Bundesländern, mit Sicherheit noch in Bayern und Rheinland-Pfalz. Alle Lehrauftragsprogramme gehen auf das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm für Fachhochschulen in Baden-Württemberg zurück, das 1997 auf Vorschlag der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an Fachhochschulen eingerichtet wurde. Aus ihm und aus den flankierenden Beratungsangeboten sind bis Dezember 2012 über 214 Professorinnen hervorgegangen – mehr als aus jedem anderen Frauenförderprogramm. Selbst der Landesrechnungshof lobte diese Maßnahmen in seiner Denkschrift 2005. Nicht zuletzt deshalb wurde das Programm im Sommer 2007 auf Kunst- und Musikhochschulen sowie die Duale Hochschule Baden-Württemberg ausgeweitet; auch diese Teilprogramme verwaltet die Koordinierungsstelle der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Mathilde Planck | Rechnungshof | Datenbank | Beratungsangebote | Weitere Förderprogramme
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