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Lehrauftragsprogramm an der Dualen Hochschule bzw. an Berufsakademien
Allgemeine Hinweise
- Im Jahr 2009 wurden die Berufsakademien in die Duale Hochschule überführt.
Die frühere Bezeichnung steht noch im aktuellen Ausschreibungstext
für das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm, der aus dem Jahr
2007 stammt.
- Mit dem Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm können seit 2007
auch die Berufsakademien ein Instrument zur Frauenförderung nutzen,
das sich an den Fachhochschulen seit 1997 sehr bewährt hat.
- Die Verwaltung des gesamten Programms hat das Wissenschaftsministerium
der Koordinierungsstelle der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten
an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (LaKof) übertragen.
Hieran ist die Sprecherin der Gleichstellungsbeauftragten an der Dualen
Hochschule beteiligt.
- Die Höhe und Aufteilung der Mittelzuweisung wird vom Wissenschaftsministerium
festgelegt.
Ziele und Vorteile
- Akademikerinnen mit Interesse an einer DH-Professur können über Lehraufträge
an Berufsakademien pädagogische Erfahrung erwerben sowie Verbindungen
zu tertiären Bildungseinrichtungen knüpfen.
- ProfessorInnen an der Dualen Hochschule können neue Potenziale an
Lehrbeauftragten erschließen, Qualität und Innovation in der Lehre verbessern
sowie Kosten senken.
Ausgestaltung
- ProfessorInnen an den antragsberechtigten Hochschulen in Baden-Württemberg,
vergeben Lehraufträge, die zu den Qualifikationen der geförderten
Akademikerinnen und zum Profil der Hochschulen passen.
- Die neue Lehrbeauftragte hat in den letzten zwei Semestern an der
antragstellenden Hochschule keinen Lehrauftrag wahrgenommen.
- Die Finanzierung der Lehraufträge ist i.d.R. auf 4 Semesterwochenstunden
und sechs Semester beschränkt.
- Das Lehrauftragsprogramm übernimmt die Lehrauftragsvergütung,
die Reisekosten werden von der Hochschule aus Eigenmitteln finanziert.
Fördervoraussetzungen
Voraussetzungen für die Förderung einer Lehrbeauftragten sind
- ein staatlich anerkannter Hochschulabschluss und
- eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer
Arbeit oder
- eine mindestens zweijährige Berufserfahrung außerhalb des
Hochschulbereichs
- Die Berufung auf eine Professur nach Abschluss der Förderung
muss möglich erscheinen.
Deshalb ist ab einem Alter der Lehrbeauftragten von 45 Jahren ein Gutachten
erforderlich, das der Lehrbeauftragten noch hinreichend hohe Chancen auf
eine Professur bestätigt. Diese Altersgrenze erhöht sich analog
zu §48 LHO für jedes Kind / für jeden Pflegefall um 2 Jahre.
Antragstellung und Verfahren
- Termine: rechtzeitig vor Beginn der Lehraufträge bis spätestens
01. April, 01. August, 15. Oktober oder 15. Dezember
- Unterlagen: unterschriebene Formulare und ergänzende Anlagen
(vgl. unten)
- Einreichung: durch die Duale Hochschule im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten,
per Post bei der Koordinierungsstelle (die das Programm verwaltet).
- Auswahl: durch eine Vergabekommission.
Hinweise und Formulare zur Antragstellung
Um Ihnen und uns die Arbeit mit der Antragstellung beim Lehrauftragsprogramm
zu erleichtern, haben wir einige Hinweise und Formulare entwickelt, auf
die Sie über die Links in der folgenden Übersicht zugreifen
können:
- Zeile 1: Zielgruppe, an die sich die Informationen in der jeweiligen
Spalte richten.
- Zeile 2: Tipps für die Phase vor der Antragstellung
(u.a. zum Prüfen der Chancen und Finden von Interessierten aus den jeweils
anderen Zielgruppen)
- Zeile 3: Hinweise für die Phase der Antragstellung (u.a. zum
Vorgehen und zum Ausfüllen der Formulare)
- Zeile 4: Formulare zur Antragstellung
- Zeile 5: ergänzende Materialien, auf die in den Link-Dateien
verwiesen wird.
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